Korrespondenz mit dem SKG-Office :
Von: Sabina Haese
Gesendet: Dienstag, 5. August 2014 11:02
An: 'info@skg.ch'
Betreff: Stellungnahme
Sehr geehrte Frau Gerber
Wie soeben telefonisch mit Ihnen besprochen, sende ich hiermit eine schriftliche Stellungnahme in Bezug auf Ihr Schreiben vom 23.Juli 2014.
Ich bin 2013 aus dem ASCS ausgetreten und habe geglaubt, dass ich hiermit auch automatisch (wie beim Eintritt) aus der SKG entlassen bin.
Sie haben mich aufgeklärt, dass dies nur geht, wenn ich auf meinen geschützten Zwingernamen verzichte.
Ich erkläre hiermit, dass ich auf meinen eingetragenen Zwingernamen „vom Trollnest“ verzichte.
Die Urkunde wird noch diese Woche per Post bei Ihnen ankommen.
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen
Sabina Haese
Von: Sabina Haese
Gesendet: Monday, 11. August 2014 11:36
An: 'Cornelia Gerber'
Betreff: Stellungnahme Teil 2
Grüezi Frau Gerber
Hier noch der gewünschte Nachtrag zu meiner Stellungnahme vom 05.August.
Es gibt 2 Hauptgründe für meinen Austritt aus ASCS und SKG:
1.Um meine junge Hündin anzukören muss ich laut Zuchtreglement eine Arbeitsprüfung ablegen.
Nach 14 Jahren auf dem Hundesportplatz ( BH, Herdengebrauchshund, Agility) konnte ich mich nicht mehr dazu überwinden. Meine 2 Hunde „funktionieren“ super, unterstützen mich bei meiner Arbeit auf dem Hof und sind die ständigen problemlosen Begleiter von mir und meiner Familie. Ob die Pfote 5 cm über der Linie steht oder sich die Hündin auf ihrem Warteplatz bequemer hinlegt, das ist für mich absolut unwichtig und egal. Zudem fehlt mir gänzlich der Ehrgeiz und die Lust, an Wettkämpfen teilzunehmen.
2.Vor ein paar Jahren wurde beschlossen, Hunde mit ASCA- Papieren nicht mehr ins SHSB aufzunehmen. Aus meiner Sicht ein äusserst fragwürdiger Entscheid. Einen passenden Rüden für eine Hündin zu finden ist bei dieser Rasse sehr schwierig, gerade wenn man auch das Temperament mit einbeziehen will. Mit dem ASCA Ausschluss wird die Zucht nicht verbessert, sondern im Gegenteil.
Ich habe das Gefühl, die Australian-Shepherd-Zucht wird von der SKG und ASCS nicht unterstützt und gefördert, sondern mit allerlei Regeln erschwert, vielleicht um den exclusiven Kreis der Züchter klein zu halten. Kein Wunder finden die vielen Angebote von ausländischen Züchtern auf Schweizer Verkaufsportalen dankbare Abnehmer.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass mein Austritt nichts mit Personen aus dem ASCS zu tun hat. Alle Mitglieder mit denen ich zu tun hatte erwiesen sich als äusserst kompetent und fair.
Der „nicht autorisierter Wurf“ vom 17.Mai 14 war von mir geplant. Ich habe meine nicht angekörte Hündin erst gedeckt nachdem ich Ende 2013 aus dem ASCS ausgetreten bin.
Mit freundlichen Grüssen
Sabina Haeese
Von: Sabina Haese
Gesendet: Dienstag, 16. Dezember 2014 17:45
An: 'Cornelia.Gerber@skg.ch'
Betreff: Bestätigung
Grüezi Frau Gerber,
wie heute Vormittag telefonisch besprochen, habe ich meine Stellungnahme auf das SKG-Schreiben vom 05.Dez.2014 schriftlich verfasst und am Nachmittag eingeschrieben an Sie verschickt. Sie sollten es morgen in Ihrem Postfach haben.
Zu meiner Absicherung bestätigen Sie mir bitte auch noch schriftlich auf diesem Weg, dass ich nach Verzicht auf einen Rekurs, nach Verzicht auf den Zwingernamen, nach Bezahlen der Auferlegten Kosten des Sanktionsverfahren entgültig von Rechten und Pflichten gegenüber FCI/SKG und ASCS befreit bin und auch in Zukunft von dieser Seite nicht mehr belangt werden kann.
Besten Dank für Ihre Bemühungen, freundliche Grüsse
Sabina Haese